Europaweiter Futtermittelhandel durch die Hagemann Dienste GmbH

Europaweiter Futtermittelhandel

Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) begünstigt den europaweiten Futtermittelhandel

Um europaweit mit Futtermitteln handeln zu dürfen, müssen sich alle Primärerzeuger von Futtermitteln als Futtermittelhersteller in Europa allerdings gemäß EU Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene bei den zuständigen Landesbehörden registrieren lassen. Diese Pflicht gilt für Mischfutterhersteller, wie die Hagemann Dienste GmbH die mindestens 1.000 t Mischfutter pro Wirtschaftsjahr herstellen.

Das Hauptziel dieses Verfahrens ist es die Futtermittelsicherheit in der gesamten Lebensmittelkette, angefangen bei der Primärproduktion von Futtermitteln bis hin zur Fütterung von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, zu gewährleisten. Nur so kann für die Verbraucher ein hohes Schutzniveau erreicht werden. Erhält der Antragsteller im Anschluss an einen Kontrollbesuch der zuständigen Behörde eine Zulassung, kann er Stand Februar 2020 nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU in 27 Mitgliedstaaten europaweiten Futtermittelhandel in folgenden Ländern betreiben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Hagemann Dienste handelt mit Futtermitteln aus Nebenprodukten der Lebensmittelindustrie

Ein europaweiter Futtermittelhandel mit importierten Futtermitteln aus Drittstaaten ist demnach nur zulässig, wenn diese einem Standard entsprechen, der dem von in der Gemeinschaft hergestellten Futtermitteln mindestens gleichwertig ist. Zudem muss es sich um ein Drittland handeln, aus dem gemäß der Vorschrift der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 Futtermitteleinfuhren generell für zulässig erklärt wurden, oder um einen für zulässig erklärten Betrieb handeln aus dem Futtermittel eingeführt werden dürfen.

Auch die Hagemann Dienste GmbH hat sich, um europaweit mit Futtermitteln, handeln zu können, dieser Registrierung unterzogen und eine Zulassung als Futtermittelhersteller vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für das Land Brandenburg mit Sitz in Potsdam erhalten. Auf diese Weise können theoretisch auch slowakische oder portugiesische Schweine Leckereien aus der Prignitz genießen.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne in puncto Futtermittel-Produkte der Hagemann Dienste GmbH. Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner. Oder, Sie senden uns direkt eine Anfrage über das untenstehende Kontaktformular.

Jetzt eine Anfrage zum Thema “Europaweiter Futtermittelhandel” senden

Mit der Nutzung und dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Weiterverarbeitung und Speicherung der Daten laut unserer Datenschutzerklärung (hier einsehbar) einverstanden.